Am Tage der Prüfung muß ich 12 Jahre alt sein.Ab dem 03.07.2026 entfällt der Jugendfischereischein.Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, benötigen nur den Personalausweis, um in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers zu fischen.Allerdings ist auch für Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren immer ein Fischereierlaubnisschein für das zu beangelnde Gewässer zwingend erforderlich.Entweder als Vereinsmitgied oder über Tageserlaubnisscheine.